Startklassen im Schwimmen der Behinderten
Im Schwimmen der Behinderten gibt es in jedem Wettkampf mehrere Sieger. Warum?
In einem langwierigen Prozess, seit den Anfängen des Behindertensports 1948, hat sich ein System von Startklassen entwickelt. Es erfolgt eine Unterteilung in körperliche, geistige und Sehbehinderungen. Im Schwimmen gibt es derzeit international 14 Startklassen.
Funktionelles Klassifizierungssystem (FCS) - Körperbehinderte:
Als Richtschnur des Klassifizierungssystems dient eine numerische Berechnung der motorischen Fähigkeiten. Es wird unterschieden in Klassen für Freistil, Rücken und Schmetterling (S), Brust (SB) und Lagen (SM).
Einem nicht behindertem Schwimmer werden 300 Punkte zuerkannt.
S-Klassen: Freistil, Rücken, Schmetterling
- Arme 130 Punkte
- Beine 100 Punkte
- Rumpf 50 Punkte
- Start 10 Punkte
- Wende 10 Punkte
SB-Klassen: Brustschwimmen
- Arme 110 Punkte
- Beine 120 Punkte
- Rumpf 50 Punkte
- Start 10 Punkte
- Wende 10 Punkte
Die geringste Behinderung, die zu einer Teilnahme berechtigt, ist durch den Verlust von 15 Punkten gekennzeichnet. Abschließend erfolgt ein Praxistest im Wasser, welcher den wichtigeren Teil des Klassifizierungsverfahrens bildet.
Derzeit gibt es 10 Klassen (S und SM) für Freistil, Rücken Schmetterling und Lagen und 9 Klassen für das Brustschwimmen der Körperbehinderten. In den Startklassen S/SB/SM 1 werden die Schwerstbehinderten und in S 10/ SB 9/ SM 10 die am leichtesten Behinderten gewertet.
Sehbehinderung:
Für Sehbehinderte existieren derzeit 3 Startklassen. Das minimale Handicap wird gegeben durch maximal 6/60 Sehvermögen mit der bestmöglichen Korrektur (Brille oder Kontaktlinse, etc.)
S 11 oder B 1: blind bis Lichtempfindung ohne Formen erkennen zu können
S 12 oder B 2: bis zu einem Sehvermögen von 2/60 oder einer Gesichtsfeldeinschränkung auf unter 5°
S 13 oder B 3: bis zu einem Sehvermögen von 6/60 oder einer Gesichtsfeldeinschränkung auf unter 20°
Geistige Behinderung:
Für Menschen mit geistiger Behinderung gibt es eine Startklasse S 14 oder GB. Geistig behinderte Sportler dürfen in dieser Klasse starten, wenn sie die Kriterien der Beurteilungsskala erfüllen. Diese beinhalten zum Beispiel: die gutachterliche Bestätigung einer geistigen Behinderung oder der Bedarf der Hilfe und Unterstützung im alltäglichen Leben.
Allgemeinbehinderung:
Alle Sportler, die nicht die Mindeststandards für eins der Klassifizierungssysteme erfüllen, nehmen an den Wettkämpfen in der Klasse der Allgemeinbehinderten (AB) teil.
Lernbehinderung:
Seit 2003 sind auch Menschen mit Lernbehinderungen startberechtigt bei der IDM.